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BGB § 1907 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung

BGB § 1907 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung

[ Auszug: (1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Gleich ... ]